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Automatischer Übergang des Verbraucherinsolvenzverfahrens bei Tod des Schuldners in allgemeines Nachlassinsolvenzverfahren
Ein Verbraucher- oder Kleininsolvenzverfahren wird – ebenso wie ein Regelinsolvenzverfahren – nach dem Tod des Schuldners ohne Unterbrechung als allgemeines Nachlassinsolvenzverfahren fortgesetzt. Diese automatische Überleitung bewirkt jedoch nicht, dass allein infolge der Verfahrensumgestaltung der Treuhänder in die Rolle des Nachlassinsolvenzverwalters einrückt. Wird der Treuhänder nach dem Tod des Schuldners vom Insolvenzgericht nicht förmlich zum Nachlassinsolvenzverwalter ernannt, kann er lediglich die Vergütung eines Treuhänders beanspruchen (NWB JAAAC-76460. Allerdings kommt eine den Regelsatz übersteigende Vergütung des Treuhänders in Betracht, wenn er nach dem Tod des Schuldners Tätigkeiten entfaltet hat, die typischerweise in den ...