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Aktuelles zur körperschaft- und umsatzsteuerlichen Organschaft
1. Grundlagen der Organschaft
Unter Organschaft wird eine wirtschaftliche Unternehmenseinheit verstanden. Die Organschaft dient bei der Körperschaftsteuer der Verrechnung von Gewinnen und Verlusten im Organkreis. Bei der Umsatzsteuer führt die Organschaft dazu, dass nur noch der Organträger Unternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne ist. Die Beteiligten bei der Organschaft bleiben rechtlich selbständige Unternehmen. Die Institution „Organschaft” erleichtert allerdings die Bildung von Konzernen und trägt dazu bei, dass eine aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen unerwünschte Fusion unterbleibt (vgl. grundlegend zur Organschaft: Tipke/Lang, Steuerrecht, 19. Aufl., Köln 2008, § 18 Rn. 400 ff.).
2. Körperschaftsteuerliche Organschaft
2.1 Grundlagen
Verpflichtet sich eine Societas Europaea, eine Aktiengesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Geschäftsleitung und Sitz im Inland ( Organgesellschaft) durch einen Gewinnabführungsvertrag i. S. des § 291 Abs. 1 AktG, ihren ganzen Gewinn an ein einziges anderes gewerbliches Unternehmen abzuführen, so ist das Einkommen der Organgesellschaft bei Vorliegen der übrigen...