Günter Maus

ABC der Rückstellungen

1. Aufl. 2008

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55821-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-57721-5

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ABC der Rückstellungen (1. Auflage)

2. Rückstellungen im Handels- und Steuerrecht

Der Begriff der Rückstellungen ist handels- und steuerrechtlich identisch. Unterschiede bestehen darin, wofür Rückstellungen in den jeweiligen Bilanzen ausgewiesen werden dürfen.

2.1 Rückstellungen in der Handelsbilanz

2.1.1 Überblick

Das HGB enthält eine abschließende Regelung zu den Rückstellungen (§ 249 HGB und § 274 Abs. 1 HGB). Dabei wird aufgezeigt, in welchen Fällen Rückstellungen zu bilden sind und in welchen Fällen eine Rückstellung gebildet werden kann.


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ABB. 4: Rückstellungen nach § 249 HGB

Passivierungspflicht

(eine Rückstellung muss
gebildet werden)


§ 249 Abs. 1 HGB
Passivierungswahlrecht

(eine Rückstellung kann
gebildet werden)

§ 249 Abs. 2 und
Abs. 1 Satz 3 HGB
Passivierungsverbot

(für nicht genannte Fälle
darf keine Rückstellung
gebildet werden)

§ 249 Abs. 3 HGB
Für Kapitalgesellschaften besteht darüber hinaus nach § 274 Abs. 1 HGB eine Verpflichtung
(Passivierungsgebot) zum Ausweis von Rückstellungen für latente Steuern.

2.1.2 Passivierungspflicht

Das HGB regelt abschließend, in welchen Einzelfällen der Unternehmer eine Verpflichtung zum Ausweis einer Rückstellung hat.


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ABB. 5: Passivierungspflicht

Einzelunternehmen
Personengesellschaften
Kapitalgesellschaften
Rückstellungsverpflichtung nach § 249 Abs. 1 HGB
▶ für ungewisse Verbindlichkeiten
▶ für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
▶ für im Geschäftsja...