ABC der Rückstellungen
1. Aufl. 2008
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6. Beabsichtigte Änderungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
Die Bundesregierung plant eine „Bilanzrechtsreform”. Das HGB-Bilanzrecht soll dadurch zu einer dauerhaften und im Verhältnis zu den internationalen Rechnungslegungsstandards vollwertigen, aber kostengünstigeren Alternative weiterentwickelt werden.
Nach dem im November 2007 vorgelegten Referentenentwurf sind im Bereich der Rückstellungen folgende Änderungen geplant:
Wegfall des handelsrechtlichen Passivierungswahlrechts für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung für Nachholungen im 4. - 12. Monat des folgenden Geschäftsjahres (§ 249 Abs. 1 S. 3 HGB)
Wegfall des handelsrechtlichen Passivierungswahlrechts für Aufwandsrückstellungen (§ 249 Abs. 2 HGB)
Rückstellungen sollen in Höhe des nach vernünftiger Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt werden (die Neuregelung führt dazu, dass künftige Entwicklungen (insbesondere Preis- und Kostensteigerungen) bei der Rückstellungsbewertung berücksichtigt werden müssen)
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren sind mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 5 Geschäftsjahre abzuzinsen. Bei kürzeren Laufzeiten muss eine Abzinsung mit dem Marktzinssatz erfolgen. Die Abzinsungss...