ABC der Rückstellungen
1. Aufl. 2008
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1. Allgemeines
1.1 Begriff
Bei den Rückstellungen handelt es sich um auf der Passivseite ausgewiesene Bilanzpositionen. Sie dienen dazu, die bestehenden betrieblichen Verpflichtungen vollständig auszuweisen. Darüber hinaus stellen sie eine besondere Art von Abgrenzungsposten dar und berücksichtigen zukünftig anfallende Ausgaben (z. B. Geldzahlungen, Dienst- und Sachleistungen, …), die wirtschaftlich das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen, im Jahr ihrer Verursachung. Das besondere ist, dass die Höhe der Aufwendungen ungewiss ist bzw. dass fraglich ist, ob überhaupt Aufwendungen anfallen. Rückstellungen stellen keine Korrekturposten bestimmter auf der Aktivseite bilanzierter Vermögensgegenstände dar.
Es ist zwischen drei Arten von Rückstellungen zu unterscheiden:
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Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (→ Abschn. 3.2) |
Rückstellungen für drohende Verluste im Zusammenhang mit schwebenden Geschäften (→ Abschn. 3.3) |
Aufwandsrückstellungen (→ Abschn. 3.4) = Rückstellungen für betriebswirtschaftliche Verpflichtungen des Unternehmers gegenüber sich selbst. Es handelt sich hierbei um Rückstellungen, die nicht dem Ausweis von Verbindlichkeiten, sondern der periodengerechten Gewinnermittlung... |