ABC der Rückstellungen
1. Aufl. 2008
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Zinsniveau
Bei der Ausgabe langfristiger Darlehen wird i. d. R. ein Damnum einbehalten (= Auszahlung unter dem Nennbetrag).
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Behandlung des Unterschiedsbetrags in der
Handelsbilanz (§ 250 Abs. 3
HGB) |
Sofortabzug als Betriebsausgabe |
Aktivierung und planmäßige
Abschreibung (Der Unterschiedsbetrag kann
ganz oder aber auch nur teilweise aktiviert
werden). ▶ Das Aktivierungswahlrecht muss im ersten Jahr ausgeübt werden. ▶ Die planmäßige Abschreibung ist auf die Darlehenslaufzeit oder aber auf eine kürzere Zeit zu verteilen. ▶ Der Darlehensnehmer kann die Abschreibungsmethode bestimmen, diese muss jedoch zu einer plan- mäßigen (stetigen) Abschreibung führen. Ein Aussetzen der planmäßigen Abschreibung ist nicht zulässig. ▶ Eine außerplanmäßige Abschreibung ist mit entsprechender Begründung zulässig bzw. muss vor- genommen werden (z. B. bei vorzeitiger Tilgung oder Verkürzung der Laufzeit). |
Steuerrechtlich besteht eine Aktivierungspflicht (§ 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG), die dem handelsrechtlichen Bilanzierungswahlrecht vorgeht. Der Unterschiedsbetrag ist als Rechnungsabgrenzungsposten auf die Laufzeit des Darlehens zu verteilen. Dieser ist bei einem Fälligkeitsdarlehen (= Rückz...