ABC der Rückstellungen
1. Aufl. 2008
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Pensionszusagen an Ehegatten/nichteheliche Lebensgefährten
I. Pensionszusagen an Ehegatten und nahe Angehörige
Grundsätzlich kann der Unternehmer auch seinem im Betrieb mitarbeitenden Ehegatten eine Pensionszusage erteilen. Für die steuerliche Anerkennung sind folgende Voraussetzungen erforderlich:
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Pensionszusagen an
Ehegatten | Es liegt eine ernstlich
gewollte, klare und eindeutig vereinbarte
Verpflichtung vor. |
Die Zusage ist dem Grunde nach
angemessen. | |
Der Arbeitnehmer-Ehegatte muss tatsächlich mit der
Inanspruchnahme aus der gegebenen Pensionszusage rechnen. |
Liegen die Voraussetzungen vor, sind Pensionsrückstellungen insoweit anzuerkennen, als die Pensionszusage der Höhe nach angemessen ist (, BStBl 1983 II S. 500).
Die Zusage ist nach Ansicht der Finanzverwaltung bei Einzelunternehmen nur hinsichtlich einer Alters-, Invaliden- und Waisenversorgung denkbar (, NWB ZAAAA-76948, BStBl 1984 I S. 495). Die Vereinbarung einer Witwen-/Witwerversorgung scheidet aus, da ansonsten bei Eintritt des Versorgungsfalls eine Vereinigung von Schuld und Forderung in der Person des Betriebsinh...BStBl 1976 II S. 372