ABC der Rückstellungen
1. Aufl. 2008
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Leasingverträge
I. Miet- oder Kaufvertrag?
Leasingverträge können wirtschaftlich gesehen entweder ein Miet- oder ein Kaufvertrag sein. Die Finanzverwaltung hat in verschiedenen Erlassen die Kriterien zur Einstufung zusammengefasst.
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Leasingerlasse der
Finanzverwaltung | |
Mobilien | Immobilien |
Vollamortisationsverträge* | Vollamortisationsverträge |
BdF-Schreiben vom
| BdF-Schreiben vom |
(BStBl. 1971
I S. 264) | (BStBl. I 1972,
188) |
Teilamortisationsverträge | Teilamortisationsverträge |
BdF-Schreiben vom
| |
(IV B 2 - S 2170 - 161/75) | (BStBl. 1992
I S. 13) |
* Ein Vollamortisationsvertrag liegt vor, wenn die Aufwendungen des Leasing-Nehmers während der Grundmietzeit (Sonderzahlung + Summe der Leasingraten) mindestens so hoch sind wie die Aufwendungen des Leasing-Gebers (Anschaffungs-/Herstellungskosten des Leasingguts + Nebenkosten wie z. B. Finanzierungskosten) während dieses Zeitraums. Tätigt der Leasing-Nehmer nur in geringerem Umfang Aufwendungen, liegt eine Teilamortisation vor.
Bei allen Vertragskonstellationen bleibt der Leasing-Geber zivilrechtlicher Eigentümer des Leasingguts. Soweit er auch als wirtsch...