Günter Maus

ABC der Rückstellungen

1. Aufl. 2008

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55821-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-57721-5

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ABC der Rückstellungen (1. Auflage)

Kernkraftwerke

I. Entsorgung bestrahlter Brennelemente (atomare Entsorgung)

In der Steuerbilanz dürfen keine Rückstellungen für die Verpflichtung zur schadlosen Verwertung radioaktiver Reststoffe sowie ausgebauter oder abgebauter radioaktiver Anlagenteile gebildet werden, soweit Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bearbeitung oder Verarbeitung von Kernbrennstoffen stehen, die aus der Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe gewonnen worden sind und keine radioaktiven Abfälle darstellen (§ 5 Abs. 4b EStG). Handelsrechtlich ist für die Verpflichtung zur Entsorgung bestrahlter Brennelemente eine ratierlich angesammelte Rückstellung auszuweisen, wobei die Zuführungsbeträge eine abbrand- und eine leistungsabhängige Komponente als Grundlage haben.

Die in Zusammenhang mit dem wiedergewinnbaren und verwertbaren Material zu erwartenden Erlöse führen zu einer Kürzung der voraussichtlichen für die Höhe der Rückstellung maßgeblichen Aufwendungen (ADS, § 253 HGB Tz. 211).

II. Stilllegung von Kernkraftwerken (Atomanlagen)

In der Handelsbilanz sind die Kosten für die Stilllegung von Kernkraftwerken parallel zur Abschreibung über die Nutzungsdauer...