ABC der Rückstellungen
1. Aufl. 2008
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Gewerbesteuer in Zerlegungsfällen
Zur Berechnung der Gewerbesteuerrückstellung → Gewerbesteuer; Berechnung. Kommt es zu einer Zerlegung der Gewerbesteuer, müssen bei der Berechnung der Gewerbesteuerrückstellung die unterschiedlichen Hebesätze der hebeberechtigten Gemeinden beachtet werden. Dies führt zu einer modifizierten Berechnung.
Die A-GmbH hat in den Gemeinden X (Hebesatz 350 %) und Y (Hebesatz 400 %) Betriebsstätten. In 01 wurden insgesamt 3.000 € Gewerbesteuer vorausbezahlt. Der für 01 ermittelte Gewinn beträgt vor Berücksichtigung der Gewerbesteuerrückstellung 94.000 €. Es sind insgesamt 2.000 € Hinzurechnungen und 1.500 € Kürzungen zu berücksichtigen. Die für die Zerlegung maßgebenden Arbeitslöhne betragen für die Gemeinde X 600.000 € (= 60 %) und für die Gemeinde Y 400.000 € (= 40 %).
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Vorläufiger Gewinn (Einkommen) | 94.000 € |
+ Gewerbesteuer-Vorauszahlungen | + 3.000 € |
=
97.000 € | |
+
Hinzurechnungen (lt.
§ 8 GewStG) | + 2.000 € |
– Kürzungen (lt.
§ 9 GewStG) | –
1.500 € |
= | =
97.500 € |
– Anrechenbarer Gewerbeverlust | 0 € |
= | 97.500 € |
Abrundung auf volle 100 € | 97.500 € |
– Freibetrag | 0 € |
= vorläufiger Gewerbeertrag | = 97.500 € |
x Steuermesszahl 5 % | 5 % |
= Ste... |