ABC der Rückstellungen
1. Aufl. 2008
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gewerbesteuer; Nachforderungen aufgrund von Außenprüfungen
I. Nachforderung Gewerbesteuer
Kommt es im Zusammenhang mit einer Betriebsprüfung zu einer Gewerbesteuer-Nachforderung, ist diese jeweils im entsprechenden Jahr, für das nachgefordert wird, zurückzustellen.
Das Finanzamt führt in 04 eine Betriebsprüfung der Jahre 01–03 durch. Es ergeben sich Gewerbesteuer-Nachforderungen für 01 in Höhe von 3.000 €, für 02 in Höhe von 5.000 € und für 03 in Höhe von 7.000 €.
In den einzelnen Jahren ist gewinnmindernd eine Rückstellung zu bilden (01 = 3.000 €; 02 = 8.000 €; 03 = 15.000 €).
Die Nachforderungen sind am Bilanzstichtag 15 Monate unverzinslich (die Nachforderung für 01 bis zum , die Nachforderung für 02 bis zum ) und wären damit an sich in der Steuerbilanz (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG) abzuzinsen. Nach Rz. 33 des (NWB KAAAB-53884, BStBl 2005 I S. 699) ist dies jedoch aus Vereinfachungsgründen zu unterlassen.
II. Sonstige Nachforderungen
Zinsen für betriebliche Mehrsteuern sind Betriebsausgaben und deshalb ebenfalls zurückzustellen (Verzinsung der Gewerbesteuer-Nachzahlung 01 beginnt ab ; Zinsanteil 03 = Betriebsausgabe 03).
Bei h...BStBl 1993 II S. 153