ABC der Rückstellungen
1. Aufl. 2008
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Erbbaurecht
I. Vorauszahlung des Erbbauzinses
Hat der Grundstückseigentümer vom Erbbauberechtigten den Erbbauzins im Voraus erhalten, muss er in diesem Zusammenhang einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten bilden. Dieser ist gleichmäßig über die Vertragslaufzeit hinweg gewinnerhöhend aufzulösen.
Die Bildung einer Rückstellung scheidet aus.
II. Verpflichtung des Erbbauberechtigten
Der Erbbauberechtigte darf für zukünftig zu zahlende Erbbauzinsen weder in der Handels- noch in der Steuerbilanz eine Verbindlichkeitsrückstellung ausweisen. Zur Möglichkeit der Bildung einer Drohverlustrückstellung in der Handelsbilanz → Drohende Verluste.
Zur Bilanzierung von Erbbaurechten vgl. Rätke, BBK F. 12 S. 6961, NWB VAAAC-38483.