ABC der Rückstellungen
1. Aufl. 2008
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Bergschäden/bergrechtliche Verpflichtungen
1. Überblick
Durch Abbauhandlungen kann es zu Bergschäden kommen. Diese sind ggf. Gegenstand einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten. Für Betreiber von Bergwerken können sich insbesondere folgende Rückstellungen ergeben:
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Rückstellungen i. Z. m.
Bergschäden… | ||
für am Bilanzstichtag
bereits bestehende Bergschäden, deren Höhe noch nicht feststeht | für noch nicht
entstandene Bergschäden, wenn mit deren Entstehung zu rechnen ist u. der
durch Abbauhandlungen vor dem Bilanzstichtag verursacht worden ist | für die am
Bilanzstichtag bestehende Verpflichtung zur Auffüllung ausgebaggerter Hohlräume |
Das BMF hat zur Rückstellungsproblematik Stellung genommen ( BStBl. 1980 I 230). Bei den landesrechtlichen Vorschriften des Bergrechts, nach denen Unternehmen des Steinkohlenbergbaus und des Kali- und Steinsalzbergbaus zum Gruben- oder Schachtversatz verpflichtet werden, handelt es sich um öffentlich-rechtliche Vorschriften. In der Handels- und Steuerbilanz ist eine Verbindlichkeitsrückstellung auszuweisen, wenn die entsprechende Verpflichtung am Bil...