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NWB direkt Nr. 30 vom

Kurz notiert

Novelliertes Bodenschätzungsgesetz

Die Bodenschätzung wurde mit dem Gesetz zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens (Bodenschätzungsgesetz - BodSchätzG) v. im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2008 grundlegend novelliert. Mit der Bodenschätzung wird die natürliche Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlich nutzbaren Flächen für die Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens ermittelt. Neben der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für verschiedene Steuern dienen ihre Ergebnisse auch verschiedenen außersteuerlichen Zwecken (z. B. zur Wertermittlung bei Flurbereinigungsverfahren). Bodenschätzungsergebnisse liegen, abgesehen von Berlin, flächendeckend für die landwirtschaftliche Nutzung aller Bundesländer vor. Die insgesamt erfasste landwirtschaftliche Nutzfläche beträgt etwa 17 Mio. ha. Die Durchführung der Bodenschätzung obliegt der Finanzverwaltung der Bundesländer. Zur Sicherung der Gleichmäßigkeit der Bodenschätzung legt der beim Bundesministerium der Finanzen angesiedelte Schätzungsbeirat ausgewählte Flächen als Musterstücke an, die anschließend durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Finanzen bekannt gegeben werden. Beim BMF ist eine CD-ROM „Musterstücke der Bod...

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