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BFH-Rechtsprechung zur Land- und Forstwirtschaft im Jahr 2007
Bei den im Jahr 2007 zur amtlichen Veröffentlichung bestimmten vier Entscheidungen des BFH zur Land- und Forstwirtschaft ist ein ausgesprochener Schwerpunkt nicht auszumachen. Die Urteile betreffen Einzelfragen zu einzelnen Problembereichen, in denen der BFH bisherige Grundsätze weiterentwickelt bzw. präzisiert hat.
I. Abgrenzung der Einkunftsarten
1. Außerbetriebliche Verwendung von Wirtschaftsgütern für an Dritte erbrachte Lohnarbeiten
(BStBl 2007 II S. 516 NWB GAAAC-44433) betr. § 13 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG; § 13a Abs. 4 Satz 2 Nr. 1, § 13a Abs. 8 Nr. 3 EStG a. F.
Die Kläger – Landwirtseheleute – bewirtschafteten u. a. landwirtschaftliche Flächen, deren Gewinn sie nach § 13a EStG a. F. ermittelten. Der Kläger erwarb vor 1987 für den landwirtschaftlichen Betrieb einen Rübenroder, ferner im Oktober 1989 einen Rübenblatt-Häcksler für 20 000 DM und im September 1990 einen neuen Rübenroder. Mit diesen Maschinen rodete er auch für andere Landwirte Rüben und erzielte damit in den Streitjahren (1987–1991) Erlöse zwischen 70 000 und 96 000 DM.
Streitig war, ob der Kläger mit der Rübenrodung eine gewerbliche Tätigkeit als Einzelunternehmer ausgeübt hat.
Entscheidung ▶ Die Revision des Klägers ist begründet. In Fällen wie dem Stre...