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Einkommensteuer | Geltendmachung von Einkommensteuer aus nach Eröffnung des Konkursverfahrens erzielten Gewinnen einer in Konkurs gefallenen Mitunternehmerschaft
Der NWB NAAAC-84524 entschieden, dass das Finanzamt die Einkommensteuer einer Mitunternehmerin nicht gegenüber dem Konkursverwalter der Konkursmasse der Mitunternehmerschaft als Massekosten geltend machen kann. Der Senat führt weiter aus, dass der Konkurs über das Vermögen einer Personengesellschaft konkursrechtlich ein Sonderkonkurs über das gesamthänderisch gebundene Vermögen der Mitunternehmer ist. Die Gesellschafter der OHG sind Gemeinschuldner in dem durch die Zahlungsunfähigkeit der OHG ausgelösten Konkurs; die Konkursmasse ist nach § 1 KO auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt (vgl. ).