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Berufsrecht | Voraussetzung für die Wiederbestellung als Steuerberater nach Vermögensverfall
Nach Widerruf der Bestellung als Steuerberater (hier: wegen Vermögensverfalls) besteht ein Rechtsanspruch auf Wiederbestellung, wenn die Gründe, die zum Erlöschen der Bestellung geführt haben, fortgefallen und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Regelung des § 48 StBerG ist keine Ermessensvorschrift ( NWB OAAAC-79649). Im Streitfall war das Insolvenzverfahren abgeschlossen; das Amtsgericht hatte die Restschuldbefreiung angekündigt. Die Besorgnis, der Bewerber werde (auch) in Zukunft gegen die Berufspflichten als Steuerberater verstoßen, bestehe, wenn er wiederholt oder in erheblichem Umfang Wirtschafts- bzw. Vermögensdelikte begangen hat. Der erfolglose Kläger war wegen mehrfacher Steuerverkürzung und Steuerhinterziehung, wegen Vorenthaltens...