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Umsatzsteuer | Steuerbefreiung für Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
Durch Art. 8 Nr. 4 Buchst. c und d des JStG 2008 v. ist § 4 Nr. 23 UStG geändert und § 4 Nr. 25 UStG neu gefasst worden. Die Änderungen sind am in Kraft getreten. Zur Anwendung der v. g. Steuerbefreiungsvorschriften nimmt das NWB QAAAC-83820 Stellung. Zu diesem Schreiben erscheint demnächst ein Beitrag in der NWB.