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Anforderungen an einen Nachweis gem. § 35a Abs. 2 Satz 5 EStG
Für den Nachweis nach § 35a Abs. 2 Satz 5 EStG reicht es nicht aus, dass der Steuerpflichtige darlegt, dass die Handwerkerleistung bar bezahlt worden ist und außerdem durch einen Kontoauszug vom Geschäftskonto des Handwerkers belegt wird, dass der Betrag zeitnah auf dessen Konto eingezahlt worden ist. Der Gesetzgeber wollte Barzahlungen bewusst aus dem Anwendungsbereich der Steuervergünstigungen nach § 35a EStG ausnehmen.