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Gebührenpflicht für verbindliche Auskunft ist verfassungsgemäß
Ein Steuerbürger hat die Möglichkeit, beim Finanzamt die Erteilung einer verbindlichen Auskunft über die steuerliche Beurteilung von genau bestimmten, noch nicht verwirklichten Sachverhalten zu beantragen. Ab 2007 wurde diese schon zuvor bestehende Möglichkeit gesetzlich näher geregelt und gleichzeitig – erstmals – eine Gebühr hierfür eingeführt. Das FG Baden-Württemberg entschied nun, dass das Finanzamt die Gebühr für eine verbindliche Auskunft zu Recht erhebt. Die Gebühr für die Erteilung der verbindlichen Auskunft verstoße weder dem Grunde noch der Höhe nach gegen das Grundgesetz. Deshalb sei auch keine Entscheidung des BVerfG einzuholen. Die Gebühr sei verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Der Gesetzgeber habe mit der Einführung der Auskunftsgebühr in § 89 AO erkennbar das Ziel verfolgt, den durch die Ert...