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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG bei Mitunternehmerschaften
Anmerkungen zum
Der BFH hat sich in seinem Urteil vom - IV R 72/02, NWB YAAAC-53162, für eine gesellschafterbezogene Auslegung der Vorschrift des § 4 Abs. 4a EStG ausgesprochen. In der Praxis war man auf die Reaktion der Finanzverwaltung gespannt, die bislang von einer gesellschaftsbezogenen Betrachtungsweise ausging. Nunmehr hat das , NWB TAAAC-79656, zu dieser Problematik Stellung genommen und sich der Auffassung des BFH angeschlossen.
I. Bisherige Auffassung der Finanzverwaltung
Nach der bisherigen Auffassung der Verwaltung (vgl. , BStBl 2005 I S. 1019, NWB AAAAB-70170, Rn. 30-32d) war die steuerrechtlich relevante Regelung zur Beschränkung des betrieblichen Schuldzinsenabzugs (§ 4 Abs. 4a EStG) gesellschaftsbezogen auszulegen.
Dies erforderte eine Ermittlung der Überentnahmen für die Gesellschaft als solche. Unter Einbeziehung von Ergänzungs- und Sonderbilanzen wurden dem Gesamtbetrag der Entnahmen sämtlicher Gesellschafter die in gleicher Weise ermittelten Einlagen und der steuerliche Gesamtgewinn der Gesellschaft gegenübergestellt. Der Hinzurechnungsbetrag wurde den Gesellschaftern nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel zuge...