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Vergütungsmöglichkeiten bei der Öko-Steuer
Spitzenausgleich 2007
Seit Einführung der sog. Öko-Steuer im Jahre 1999 sind die Stromsteuer und die Energiesteuer (vormals: Mineralölsteuer) zu einem beachtlichen Kostenblock geworden, nicht zuletzt auch aufgrund inzwischen mehrmaliger Erhöhungen dieser Steuern. Unternehmen des produzierenden Gewerbes haben aber zumindest die Chance – sofern dort die einzelnen Vergütungsmöglichkeiten bekannt sind –, die Belastung mit Öko-Steuer zu reduzieren. Die folgende Fallstudie erläutert, wie dabei vorzugehen ist.
I. Einführung
Zum wurde durch das Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform vom (BGBl 1999 I S. 378) in Deutschland die sog. Öko-Steuer ins Leben gerufen. Mit ihr wurde eine Stromsteuer eingeführt und die Mineralölsteuer (seit dem : Energiesteuer) erhöht. Wesentliche Zielsetzung war, im Hinblick auf die erwarteten Einnahmen aus S. 718der Öko-Steuer zeitgleich den Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung zu senken. Im Ergebnis sollte Arbeitsleistung preiswerter werden. Die Weiterführung dieses Gesetzes erfolgte zum durch das Gesetz zur Fortführung der ökologischen Steuerreform vom (BGBl 1999 I S. 2432; vgl. Birgel, StuB 2001 S. 848 ff.).