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Vorsteuerberichtigung wegen Rückzahlungsklausel setzt Entgeltrückgewähr voraus
Vereinbaren Leistender und Leistungsempfänger eine Rückzahlungsklausel für den Fall, dass der Leistende (ein Vertriebsleiter) bestimmte Umsatzgrenzen nicht erreicht, so muss der Leistungsempfänger erst dann seine Vorsteuer nach § 17 Abs. 1 UStG berichtigen, wenn die Voraussetzungen der Rückzahlungsklausel erfüllt sind und der Leistende das Entgelt tatsäch lich zurückzahlt. Die bloße Vereinbarung der Rückzahlungsklausel bewirkt somit noch keine Vorsteuerberichtigung, wenn eine Rückzahlung des Betrags unterbleibt. Der Leistungsempfänger braucht seine Vorsteuer also nicht an das FA zurückzuzahlen.
Gleiches gilt auch dann, wenn der Leistende seine Leistung nicht erbracht hat: Die Vorsteuerberichtigung ist erst dann vorzunehmen, wenn das voraus gezahlte Entgelt an den Leistungsempfänger z...