Beleg- und Buchnachweis für eine innergemeinschaftliche Lieferung
Leitsatz
1) Neben den in § 6a Abs. 1 UStG genannten und gemeinschaftsrechtskonformen Anforderungen setzt die Annahme einer innergemeinschaftlichen
Lieferung voraus, dass die Befugnis, wie ein Eigentümer zu verfügen, auf den Erwerber übergegangen ist und der gelieferte
Gegenstand vom Lieferstaat in einen anderen Mitgliedstaat physisch verbracht worden ist.
2) Es ist nicht erforderlich, dass der innergemeinschaftliche Erwerb tatsächlich besteuert worden ist. Entscheidend ist allein,
dass der Erwerbsvorgang im Bestimmungsland der Umsatzbesteuerung unterliegt.
3) Der Unternehmer hat die Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 UStG gemäß § 6a Abs. 3 Satz 1 UStG nachzuweisen. Die im Verordnungswege
gemäß §§ 17a ff. UStDV nach Art und Umfang geregelten Anforderungen an den Nachweis sind mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar.
4) Es besteht keine Verpflichtung der Verwaltung, Informationen im Bestimmungs-Mitgliedstaat einzuholen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2008 S. 1334 Nr. 16 UStB 2008 S. 283 Nr. 10 TAAAC-83777
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.