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Wechselseitige Optionen bei Wandelschuldverschreibungen
Wandlungsrecht des Zeichners und Erfüllungswahlrecht des Emittenten
I. Einleitung
Wandelschuldverschreibungen (nachfolgend auch WSV) erfreuen sich nach wie vor als Finanzierungsquelle in der Unternehmenspraxis einer hohen Beliebtheit:
Aus Sicht des Emittenten spricht für die Ausgabe einer WSV anstatt einer Anleihe ohne Wandlungsrecht das Weniger an Verzinsung, welches als Prämie für das Eingehen einer Stillhalterposition gegenüber dem Zeichner unmittelbar (höheres Agio) oder über die Laufzeit (niedrigerer Nominalzins) einbehalten wird.
Der Zeichner einer WSV erhält als Kompensation für eine geringere Effektivverzinsung eine Option auf Wandlung der Forderung in Anteile des Emittenten.
Aus dem Eingehen einer Stillhalterposition hinsichtlich des Wandlungsrechts trägt die Emittentin allerdings ein Risiko. Werden zur Befriedigung des Wandlungsbegehrens neue Anteile ausgegeben, kommt es i. d. R. zu einer Verwässerung ( dilution) des Anteilswerts bestehender Gesellschafter. Bei ausschließlicher Bedienung durch bestehende Anteile müssen diese vorgehalten werden, es kommt zu einer Veränderung der Gesellschafterstruktur.
Aus Sicht der Emittentin können die mit dem Eingehen der Stillhalterposition verbundenen Risi...