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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 10 K 2915/05 Kg

Gesetze: EStG i. d. F. vom 13.12.2006 § 52 Abs. 61a Satz 2EStG i. d. F. vom 13.12.2006 § 62 Abs. 2 Nr. 1EStG i. d. F. vom 13.12.2006 § 62 Abs. 2 Nr. 3AuslG § 30 Abs. 3 AufenthaltG § 9

Anspruch auf Bewilligung von Kindergeld aus Aufenthaltstitel

Leitsatz

  1. Eine Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 3 AuslG, die nicht die Gestattung einer Erwerbstätigkeit umfasst, kann ihrem Charakter nach nicht mit einer Niederlassungserlaubnis i. S. d. § 62 Abs. 2 Nr. 1 EStG i. d. F. des AuslAnsprG vom gleichgesetzt werden.

  2. Ein Anspruch auf Bewilligung von Kindergeld kann in diesem Fall nur unter den weiteren Voraussetzungen des § 62 Abs. 2 Nr. 3 EStG n. F. – u. a. der Erwerbstätigkeit im Anspruchszeitraum – bestehen.

  3. Die Neuregelung des § 62 Abs. 2 EStG i. d. F. des AuslAnsprG ist verfassungsgemäß.

Fundstelle(n):
QAAAC-82994

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 22.01.2008 - 10 K 2915/05 Kg

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