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Buchführungspflicht nach BilMoG
Abgrenzungen zur steuerrechtlichen Buchführungspflicht
Nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ergeben sich weitreichende Auswirkungen auf die handelsrechtliche Buchführungspflicht, die auch auf die Besteuerung ausstrahlen. Für Einzelunternehmer ist die Befreiung von der Buchführungspflicht vorgesehen, wenn bestimmte Schwellenwerte nicht überschritten werden. Da diese Vorschrift bereits auf das nach dem beginnende Geschäftsjahr anwendbar ist, sind bereits jetzt organisatorische Maßnahmen erforderlich. Sind die Unternehmen von der Buchführungspflicht befreit, ermitteln sie handelsrechtlich und steuerrechtlich ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung (vgl. ausführlich Happe, Happe, BBK F. 8 S. 3129 ff.)
Alle wichtigen Dokumente zur Bilanzreform finden Sie im nwbXpert Rechnungswesen: → Startbildschirm → Schwerpunkt → Bilanzreform.
I. Buchführungspflicht nach Handelsrecht
1. Buchführungspflicht der Kaufleute
1.1 Kaufleute
Nach § 238 Abs. 1 HGB sind Kaufleute verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen ihre Handelsgeschäfte und die Lage ihres Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Ergänzend wird bestimmt, dass zu Beginn des Handelsgewe...