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Aufteilung des Verkehrswerts eines Geschäftsgrundstücks
Bei der Schätzung des Teilwerts des Boden- und Gebäudeanteils eines Grundstücks für ertragsteuerliche Zwecke stehen die in § 7 Abs. 1 WertV vorgesehenen Wertermittlungsverfahren (Vergleichs-, Ertrags- und Sachwertverfahren) gleichwertig nebeneinander. Welchem Ermittlungsverfahren der Vorzug zu geben ist, ergibt sich aus den Gegebenheiten des Einzelfalls. Bei einem Geschäftsgrundstück, dessen Grundstückswert im Wesentlichen durch den nachhaltig erzielbaren Grundstücksertrag bestimmt wird, ist das Verhältnis der Teilwerte nach dem Ertragswertverfahren zu ermitteln. Der Anwendung des Ertragswertverfahrens steht nicht entgegen, dass bei diesem Verfahren der Reinertrag um die angemessene Verzinsung des Bodenwerts zu mindern ist.