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LG Augsburg 29.01.2008 2 HK T 65/08, NWB 27/2008 S. 217

Gesellschaftsrecht | Vorlage einer Gewerbeummeldung bei GmbH-Sitzverlegung

Im Fall einer Sitzverlegung einer GmbH im Inland hat das Registergericht zwar (vgl. § 13h Abs. 2 Satz 3 HGB) zu prüfen, ob die Niederlassung ordnungsgemäß verlegt ist; dies umfasst auch die Frage, ob der Gesellschaftssitz grundsätzlich nur am Ort des Betriebs sein kann. Der Nachweis einer Gewerbeummeldung wird von diesen Prüfungsbefugnissen des Registergerichts dagegen nicht (mehr) umfasst (LG Augsburg, Urteil v. - 2 HK T 65/08, WM 2008 S. 928).

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