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Verkehrsrecht | Abschleppen bei Parken ohne Parkscheibe
Das Parken auf einem Kurzzeitparkplatz ohne Verwendung der hierfür geforderten Parkscheibe rechtfertigt ein Abschleppen des Fahrzeugs auch dann, wenn die übrigen zur Verfügung stehenden (Kurzzeit-)Parkplätze zum Zeitpunkt des Abschleppens nicht voll belegt waren; denn ausreichend ist allein die mögliche Funktionsbeeinträchtigung des Kurzzeitparkplatzes, auf eine konkrete Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer kommt es nicht an (VG Weimar, Urteil v. - 2 K 1187/06, ThürVBl 2008 S. 13).