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FG München Urteil v. - 10 K 1362/07 EFG 2008 S. 1598 Nr. 20

Gesetze: EStG § 31 S. 3, AO § 37 Abs. 2 S. 1, BGB § 676

Kein Rückforderungsanspruch der Familienkasse gegen Bank bezüglich des nach dem Tod des Kindergeldberechtigten zunächst weiter auf sein Girokonto überwiesenen Kindergeldes

Leitsatz

Hat die Familienkasse in Unkenntnis des Todes des Kindergeldberechtigten das Kindergeld weiter auf das ihr bekannte Girokonto des Verstorbenen überwiesen, so war die Bank aufgrund des Giroverhältnisses mit dem Verstorbenen berechtigt und verpflichtet, über den Tod hinaus für den Nachlass als Zahlstelle zu fungieren mit der Folge, dass sie nicht als Erstattungsempfängerin i.S. von § 37 Abs. 2 Satz 1 AO behandelt werden kann und gegenüber der Familienkasse nicht zur Rückzahlung des nach dem Tod des Kontoinhabers weiter ausgezahlten Kindergeldes verpflichtet ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 1598 Nr. 20
KAAAC-82594

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG München, Urteil v. 17.04.2008 - 10 K 1362/07

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