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Umstrukturierung bei GmbH spart Gewerbesteuer
Die Unternehmensteuerreform 2008 kann durch die Änderungen im Bereich der Gewerbesteuer zu erheblichen Mehrbelastungen führen (vgl. Beyer, BBK F. 10 S. 801). Umso eher sollten Sie im Rahmen Ihrer betriebswirtschaftlichen Beratung eine Rechtsformgestaltung prüfen, welche die Anrechnung der Gewerbesteuer gem. § 35 EStG ermöglicht.
1. GmbHs besonders belastet
Nach der Unternehmensteuerreform darf die Gewerbesteuer ab 2008 steuerlich nicht mehr als Betriebsausgabe abgezogen werden (§ 4 Abs. 5b EStG). Auch ist die Anrechnung der Gewerbesteuer gem. § 35 EStG bei der GmbH nicht möglich.
2. Praxistipp als Ausweg
Sollten Ihre Mandanten eine oder mehrere GmbHs besitzen und natürliche Personen sein, so können Sie durch die körperschafts- und gewerbesteuerliche Organschaft eine Gestaltungsmöglichkeit anbieten, die ...