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BBB Nr. 7 vom Seite 215

BGH: Abgrenzung zwischen Verbraucher- und Unternehmereigenschaft bei Existenzgründern

Wann müssen Sie als Berater das Widerrufsrecht Ihres Mandanten beachten?

von RA Dirk Beyer, Köln

Der BGH hat zur Frage Stellung genommen, wann ein Mandant den Beratungsvertrag gem. § 355 BGB widerrufen kann, wenn er sich im Zusammenhang mit einer Existenzgründung beraten lässt. Diese Entscheidung sollten Sie beachten, wenn Sie (potenziellen) Existenzgründern Beratungsleistungen erbringen, da Sie das Risiko tragen, ggf. kein Honorar zu erhalten.

I. Das Problem

Die Abgrenzung zwischen Verbraucher- und Unternehmerhandeln ist insbesondere im Bereich der Verbraucherschutzvorschriften des BGB wichtig. Die Kriterien zur Abgrenzung wurden von Gerichten bisher jedoch unterschiedlich festgelegt. Wenn ein Mandant von Ihnen als Verbraucher anzusehen ist, so steht ihm ein Widerrufsrecht gem. § 355 Abs. 1 Satz 1 BGB innerhalb von zwei Wochen zu. Allerdings müssen weitere Voraussetzungen (z. B. ein sog. Haustürgeschäft, siehe Kap. III) vorliegen. Die Frist für den Widerruf beginnt in dem Zeitpunkt, in dem Sie Ihren Mandanten ordnungsgemäß gem. § 355 Abs. 2 Satz 2 BGB über sein Widerrufsrecht belehrt haben.

Hinweis

Ohne diese Belehrung läuft die Widerrufsfrist nicht ab und Sie tragen ein (unerkanntes) Widerrufsrisiko.

II. Urteil des BGH

Der BGH hat in seinem Urteil vom - III ZR 295/06 NWB VAAAC-65294 zur Abgrenzung ...

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