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Berücksichtigung von sog. Nur-Pensionszusagen
Der BFH hatte mit Urteil v. - I R 89/04 entschieden, dass die Zusage einer sog. Nur-Pension zu einer sog. Überversorgung führt, wenn dieser Vereinbarung keine Entgeltumwandlung zugrunde liegt. In diesen Fällen könne keine Pensionsrückstellung nach § 6a EStG gebildet werden. Diese Entscheidung steht nicht im Einklang mit dem BMF-Schreiben zur steuerlichen Berücksichtigung von überdurchschnittlich hohen Versorgungsanwartschaften v. - S 2176 (BStBl 2004 I S. 1045). Das BMF erläutert die Grundsätze, die einer Anwendung des o. g. Urteils über den entschiedenen Einzelfall hinaus entgegenstehen.