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Überblick über das 8. Steuerberatungsänderungsgesetz
I. Vorbemerkungen
Der Deutsche Bundestag hat am das 8. Steuerberatungsänderungsgesetz verabschiedet, dem der Bundesrat in seiner Sitzung am zugestimmt hat. Die Schwerpunkte des Gesetzes sind u. a. die Anpassung des Steuerberatungsgesetzes an die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen sowie die Anpassung von verschiedenen Vorschriften an die berufsrechtlichen Regelungen der Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer. Außerdem ist insbesondere die Neuregelung der Steuerberaterprüfung hervorzuheben, wobei zukünftig die Abnahme der Steuerberaterprüfung durch die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde erfolgt und die organisatorische Durchführung der Steuerberaterprüfung auf die zuständige Steuerberaterkammer übertragen wird. Diese und weitere Änderungen werden in dem Beitrag vorgestellt.
II. Gesetzliche Änderungen
1. Anpassung an die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
Das Steuerberatungsgesetz (StBerG) und die Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB) werden mit mehreren Änderungen an die Richtlinie des Rates vom über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsrichtlinie) angepasst.