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Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG
Prüfschemata zur Anwendung ab 2008
Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurde u. a. die Investitionsförderung für kleine und mittlere Unternehmen neu geregelt: Der nunmehr abgeschafften Ansparrücklage folgt ein außerhalb der Bilanz zu bildender Investitionsabzugsbetrag. Welche Voraussetzungen sind aber an die neue Investitionsförderung gemäß § 7g EStG geknüpft? Wie ist der Investitionsabzugsbetrag aufzulösen bzw. rückgängig zu machen und welche Folgen hat der Steuerpflichtige bei schädlicher Verwendung zu befürchten? Die nachfolgenden Anmerkungen mit Beispielen und sechs Prüfschemata leisten hier Hilfestellung.
Einen Überblick zum Investitionsabzugsbetrag verschafft Ihnen folgender infoCenter-Beitrag: NWB DAAAC-65919.
I. Die geplante Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsguts – Voraussetzungen
1. Begünstigtes Wirtschaftsgut
Das zu beschaffende Wirtschaftsgut muss zum Anlagevermögen gehören, d. h. dem Unternehmen dauerhaft dienen (§ 247 Abs. 1 HGB). Gegenstände, die mit der Absicht angeschafft werden, sie kurzfristig weiter zu veräußern, zählen nicht dazu. Gegenstände, die als Ausstellungsstücke S. 622 oder Vorführwagen dienen, sind allerdings bis zu einer Umwidmung für den Verkauf als An...