Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vorsteuerabzug aus Rechnungen von Scheinfirmen
Der Vorsteuerabzug aus Rechnungen von sog. Scheinfirmen ist bereits deshalb zu versagen, weil diese die Voraussetzungen des , Planzer, wonach der behauptete Sitz der wirtschaftlichen Realität entsprechen muss, nicht erfüllen. Das bloße Ausstellen von Rechnungen für tatsächlich nicht vom Rechnungsaussteller gelieferte Waren stellt keine wirtschaftliche Tätigkeit dar.