Disquotale Erhöhung des Stammkapitals einer GmbH als Schenkung des Übernehmers an einen nicht an der Kapitalerhöhung beteiligten
Gesellschafter, wenn der Wert der Sacheinlage den Nennbetrag der Kapitalerhöhung übersteigt
Leitsatz
Die Erhöhung des Stammkapitals einer GmbH ist jedenfalls dann als eine Schenkung des Übernehmers an einen nicht an der Kapitalerhöhung
beteiligten Gesellschafter anzusehen, wenn das Stammkapital der Gesellschaft disquotal erhöht wird und der gemeine Wert der
eingebrachten Einlage den Nennwert der Kapitalerhöhung übersteigt (hier. Buchwert 100.000 DM, Bewertung durch das FA 5.670.000
DM).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): SAAAC-81229
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 28.02.2008 - 4 K 1708/2007
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