Angemessener Zinssatz bei Gesellschafterdarlehen an eine Kapitalgesellschaft
Leitsatz
1. Ob der für ein Gesellschafterdarlehen an eine Kapitalgesellschaft vereinbarte Darlehenszins angemesssen ist oder nicht,
kann nicht durch den Vergleich mit einem fixen, aus den banküblichen Haben- und Sollzinsen abgeleiteten Mittelwert „Mittelwertmethode”)
bestimmt werden. Vielmehr liegt der „angemessene” Zinssatz innerhalb einer bestimmten Bandbreite; der Prüfung, ob der konkret
vereinbarte Zinssatz zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führt, ist daher der für die Steuerpflichtigen günstigste Wert
aus der Bandbreite zugrunde zu legen.
2. Sofern keine geeigneten statistischen Vergleichswerte vorhanden sind, muss das Finanzgericht ggf. unter Berücksichtigung
aller Umstände des Einzelfalles die Bandbreite schätzen, innerhalb derer ein vom Gesellschafter mit der Kapitalgesellschaft
für die Darlehensgewährung vereinbarter Zinssatz noch als angemessen zu erachten ist (im Streitfall: keine verdeckte Gewinnausschüttung
bei Vereinbarung eines Zinssatzes von 12 % im Jahr 1996 bzw. von 10 % in den Jahren 1997 und 1998 für ungesicherte Darlehen,
welche die drei zu gleichen Teilen beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer „ihrer” GmbH gewährt haben).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): ZAAAC-81218
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Online-Dokument
FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 21.02.2008 - 3 K 305/01
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