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Besteuerungsrecht bei Zinsen an ausländische Personengesellschafter
Anmerkungen zum
Der zu einem gängigen Sachverhalt des internationalen Steuerrechts Stellung genommen: Erhält ein in den USA ansässiger Gesellschafter einer deutschen Personengesellschaft Zinsen für ein von ihm der Gesellschaft gewährtes Darlehen, so dürfen diese Zinsen nach dem DBA-USA 1989 in Deutschland nicht besteuert werden.
Nach der BFH-Entscheidung mindern die von einer Personengesellschaft gezahlten Darlehenszinsen in Deutschland den zu versteuernden Gewinn der Gesellschaft.
Hingegen wird der Zinsertrag der ausländischen Gesellschafter in deren Ansässigkeitsstaat besteuert.
Dieses „faktische Trennungsprinzip” steht der deutschen einheitlichen und gesonderten Gewinnermittlung bei Mitunternehmerschaften vollkommen entgegen; als Folge werden diese Zinsen dem internationalen Steuersatzgefälle zugeführt.
I. Einleitung und Sachverhalt
Dieses Urteil ist für die internationale Besteuerungspraxis aus deutscher Sicht wesentlich, weil der BFH in seinem Urteil der Sichtweise der deutschen Finanzverwaltung entgegentritt, die das System der Mitunternehmerschaftsbesteuerung gem. § 15 EStG als maßgeblich qualifiziert. Dem steht die inter...