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Keine EU-Einigung zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs
Angestrebt war ein einheitliches Reverse-Charge (Glossar)-Verfahren innerhalb der EU. Das BMF empfahl dies als zielführendsten Weg, um Umsatzsteuerbetrug und -missbrauch wirkungsvoll einzudämmen. Bund und Länder hatten sich darauf geeinigt. Nach diesem Verfahren muss der Empfänger von Leistungen ab einem bestimmten Betrag die Umsatzsteuer an den Staat abführen. Dies betrifft aber nur den Handel zwischen Unternehmen oder bestimmten juristischen Personen. Zuerst wurde innerhalb der EU-Kommission ein nationales Pilotprojekt für die Dauer von fünf Jahren diskutiert. Im ECOFIN-Rat der Finanzminister konnte nun jedoch keine Einigung über dieses Pilotprojekt erzielt werden.
I. Nationale Maßnahmen in Planung
Durch das Scheitern des Reverse-Charge-Verfahrens auf europäischer Ebene werden zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs auf nationaler Ebene notwendig. In ihrem Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien das Ziel festgesetzt, gegen den ausufernden Umsatzsteuerbetrug vorzugehen. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück wird bereits in Kürze erste Vorschläge für Instrumente vorlegen, die mit dem geltenden EU-Recht vereinbar sind. Dabe...