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Gesellschaftsrecht | Übertragung von GbR-Anteilen ohne notarielle Beurkundung
Das Verpflichtungsgeschäft zur Übertragung eines Gesellschaftsanteils an einer GbR, deren Gesellschaftsvermögen aus einem GmbH-Anteil besteht, bedarf nicht schlechthin der notariellen Beurkundung. Formbedürftig ist der Vertrag nur dann, wenn sich die GbR zur Übertragung des von ihr gehaltenen GmbH-Geschäftsanteils an einen Dritten verpflichtet oder wenn die Errichtung der GbR dazu dient, die Formvorschrift des § 15 Abs. 4 GmbHG zu umgehen ( NWB UAAAC-78114). Bei einer der Mitarbeiterbeteiligung dienenden GbR sei dies jedenfalls zu verneinen, wenn der Schutzzweck dieser Formvorschrift (Beweisfunktion bei Gesellschafterwechsel und Erschwerung eines spekulativen Handels mit GmbH-Anteilen) nicht berührt würden. Der BGH widerspricht damit der verbreiteten Ansicht, es sei stets von eine...