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Gewerbesteuer | Gewinn aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen II
Nach dem NWB MAAAC-80794 gehört der Gewinn aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen II zum Gewerbeertrag der Personengesellschaft. Dazu führt der Senat weiter aus: Ebenso wie bei der Einkommensteuer findet sich auch bei der Gewerbesteuer die gesetzliche Grundlage für die Einbeziehung des Sonderbetriebsvermögens II in den Betriebsvermögensvergleich in § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG i. V. mit § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG. Diese Gewinnermittlungsvorschriften sind nach § 7 GewStG bei der Ermittlung des Gewinns als Grundlage des Gewerbeertrags ebenfalls maßgeblich. Es steht mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip in Einklang, Gewinne im Bereich des Sonderbetriebsvermögens II bei der Gewerbesteuer zu erfassen. Dies ergibt sich daraus, dass ungeachtet der Steuerschuldnerschaft der Personengesellschaft auch bei der Gewerbesteuer die Gesells...