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Behandlung von Fernseh-Preisgeldern
Mit Urteil v. 28. 11. 2007 - IX R 39/06 hatte der BFH entschieden, dass Preisgelder für die Teilnahme als Kandidat an einer Fernsehshow als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG steuerbar sind. Entscheidendes Kriterium für die Steuerbarkeit ist, dass der Auftritt des Kandidaten und das gewonnene Preisgeld in einem gegenseitigen Leistungsverhältnis stehen. Für ein solches zur Steuerbarkeit führendes gegenseitiges Leistungsverhältnis sprechen folgende Anhaltspunkte: Dem Kandidaten wird von Seiten des Produzenten ein bestimmtes Verhaltensmuster oder Ähnliches vorgegeben. Dem Kandidaten wird neben der Gewinnchance und dem damit verbundenen Preisgeld noch ein erfolgsunabhängiges Antritts-, Tagegeld etc. gezahlt. Das Format sieht grds. nicht nur einen einmaligen Auftritt vor, sondern erstreckt sich über mehr...BStBl 2006 I S. 342