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Leistungen für Kindertagespflege ab 2009
BMF begrüßt neue Lösung der Bund-Länder Arbeitsgruppe
In der Kindertagespflege selbständig tätige Personen müssen das erhaltene Betreuungsentgelt ab 2009 in voller Höhe versteuern. Die bisherige Steuerfreiheit für das Pflegegeld aus öffentlichen Kassen entfällt. Da die Tagespflegepersonen zeitgleich aber mindestens die Betriebsausgabenpauschale von 300 € je Kind und Monat geltend machen können, sind ihre steuerpflichtigen Einkünfte relativ niedrig. Zur Vermeidung von verhältnismäßig hohen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen hat eine Bund-Länder Arbeitsgruppe einen Lösungsansatz gefunden, der auch vom BMF in einer Pressemitteilung v. begrüßt wurde. Demnach werden die Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Bezahlung aus öffentlichen Mitteln 50 % der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an die Tagespflegepersonen steuerfrei erstatten.
Steuerrechtliche Behandlung
Leistungen in der Kindertagespflege können aus öffentlichen Kassen und/oder aus privater Hand finanziert werden. Pflegegelder aus öffentlichen Kassen sind bis Ende 2008 nach § 3 Nr. 11 und 26 EStG steuerfrei, vorausgesetzt, die Pflege ist auf Dauer S. 2angelegt und wird nicht erwerbsmäßig betrieben. Erwerbsmäßig wird eine Pflege betrieben, wenn das Pf...