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Bilanzierung des Schutzes aus Warenkreditversicherungen
Stichworte: Einzelwertberichtigung, Portfoliowertberichtigung, Eventualforderungen, reimbursements
I. Sachverhalt
U hat erstmals in 01 zur Absicherung seiner Debitoren eine Warenkreditversicherung abgeschlossen. Sog. unbenannte Forderungen bis 50 T€ sind ohne besondere Anzeige versichert, sog. benannte Forderungen über 50 T€ nur dann, wenn der Debitor der Versicherung vor Begründung der Forderung benannt wurde und diese nicht unverzüglich den Versicherungsschutz abgelehnt hat. Zum Bilanzstichtag sind alle Forderungen versichert.
Die Versicherungsbedingungen sehen einen Selbstbehalt von 10 % je Schadensfall vor. Als Schaden gilt nur der Voll- oder Teilausfall von Forderungen, nicht der Verzugsschaden aus verspäteter Zahlung.
Am vorausgegangenen Bilanzstichtag hatte U seine Forderungen wie folgt bewertet:
a) Einzelwertberichtigung
Für alle dubiosen Forderungen über 50 T€:
Forderungsvolumen 1,2 Mio €,
Wertberichtigung 600 T€ (davon 1/3 für Verzugsschaden).
b) Portfoliowertberichtigung
Für alle anderen Forderungen, d. h.
solche bis 50 T€ ohne Einzelanalyse (Volumen 5 Mio
€), solche über 50 T€, bei denen eine Einzelanalyse keine
Indikation für eine Einzelwertberichtigung ergab (Volumen 30 Mio
€):
Forderungsvolumen 35 Mio €,
Wertberichtig...