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Fair value-Berechnung bei Währungssicherungsgeschäften
Im Rahmen des hedge accounting ist der Nachweis der Effektivität der Sicherungsbeziehung zu erbringen. Der Nachweis kann insbesondere im Falle der Währungssicherung zukünftiger Transaktionen komplexe Berechnungen erfordern. Wie in einem vorangegangenen Beitrag dargestellt, lässt sich der Effektivitätsnachweis vereinfachen, wenn bei der Absicherung durch Devisentermingeschäfte nur die Kassakomponente als Sicherung designiert wird (IAS 39.74(b)). Die Effektivitätsmessung bezieht sich dann nur noch auf die Wertänderung der Kassakomponente und bereitet dort keine Probleme.
Werden Kassa- und Zinskomponente eines Devisentermingeschäfts für Zwecke der Effektivitätsmessung getrennt, ist der für die Sicherungsbeziehung designierte Teil des Devisentermingeschäfts von dem nicht designierten Teil zu unterschieden.
Der designierte Teil ist hinsichtlich seiner Effektivität zu untersuchen. Dabei sind effektive und ineffektive Bestandteile als auch über- und untereffektive Bestandteile zu unterscheiden.
Ein day 1 profit/loss entsteht bei Devisentermingeschäften, deren Kassakomponente für die Sicherungsbeziehung designiert wurde, nicht.