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Das Wahlrecht zur Anwendung der full goodwill method nach IFRS 3 (2008)
Nach der strittigen Umsetzung des impairment only approach (IFRS 3.55 (2004)) leitete der IASB im Juni 2005 mit der Veröffentlichung des ED IFRS 3 (2005) einen weiteren tiefgreifenden Reformschritt im Bereich der goodwill-Bilanzierung ein. Der ursprüngliche Änderungsentwurf sah eine pflichtmäßige Anwendung der sog. full goodwill method und somit eine zwingende Aktivierung eines nicht „bezahlten” Minderheiten- goodwill vor. Hierbei war zunächst zur goodwill-Bestimmung eine Bewertung des erworbenen Tochterunternehmens als Ganzes vorgesehen. Von dieser konsequenten Umsetzung der einheitstheoretischen fair value-Orientierung wurde zugunsten eines Wahlrechts zur full goodwill-Bilanzierung abgesehen.
Statt einer im Exposure Draft vorgesehenen Pflicht umfasst IFRS 3 (2008) nunmehr ein Wahlrecht zur Anwendung der full goodwill method; die Vergleichbarkeit der Abschlussinformationen wird durch diesen („faulen”) Kompromiss negativ beeinträchtigt.
Die tiefgreifenden Änderungen bei der goodwill-Bilanzierung nach IFRS 3 (2008) betreffen Bilanzierende, Finanzanalysten und Controller gleichermaßen, daher ist diesen Personengruppen nachdrücklich zu empfehlen, sic...