Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Allgemeines | Verfahrensrecht; Vollstreckung nach dem EG-Beitreibungsgesetz
▶ Beschluss: Ein Leistungsgebot aufgrund eines Beitreibungsersuchens nach der Beitreibungsrichtlinie ist nur dann rechtmäßig, wenn der zu vollstreckende Verwaltungsakt ordnungsgemäß bekannt gegeben wurde (EFG 2008 S. 502).
▶ Hinweis: Der Antragsgegner betrieb gegen den Antragsteller die Zwangsvollstreckung aufgrund eines Leistungsgebots wegen rückständiger finnischer ESt für die Jahre 2002 und 2003. Dem Leistungsgebot lag ein Beitreibungsersuchen der finnischen Steuerverwaltung vom zu Grunde, mit dem die Beitreibung der betreffenden Forderungen gem. Art. 7 der Richtlinie 76/308/EWG beantragt wird.
Nach einer Auskunft des Bundeszentralamtes für Steuern teilte die finnische Steuerverwaltung mit, dass die Steuerschulden die Kapitalgewinnsteuer von Verkäufen des Sommerhauses und des Grundstücks beträf...BGBl 2003 I S. 654BGBl 2004 I S. 3310, 3324