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Ausländische Betriebsstättenverluste
EuGH billigt Ausschluss vom Verlustabzug
Allgemein gilt es als unbestritten, dass sich der Ausschluss von der Besteuerung im Inland nach einem Doppelbesteuerungsabkommen sowohl auf die positiven wie auf die negativen Einkünfte bezieht. Im Jahr 2005 erhielten die Befürworter einer großzügigeren Anwendung des Freistellungsverfahrens mit dem , Marks and Spencer, zusätzlich Auftrieb. Unlängst hatte der EuGH in der Rs. C-414/06, Lidl Belgium, (Urteil v. ) über den gleichen Sachverhalt erneut zu entscheiden – allerdings diesmal in Bezug auf eine Betriebsstätte in einem anderen Mitgliedstaat im Gegensatz zur Tochtergesellschaft. Dabei kam der EuGH trotz der unterschiedlichen Rechtsformen zum gleichen Ergebnis.
Der Fall der Tochtergesellschaft – Marks and Spencer
Die britische Kaufhauskette Marks and Spencer plc. hatte über ihre Tochtergesellschaften in Frankreich und in Deutschland hohe Verluste erzielt. Wären diese Verluste bei Tochtergesellschaften in Großbritannien entstanden, wären sie nach britischem Recht gegen die Gewinne der Muttergesellschaft sofort ausgleichsfähig gewesen (sog. „group relief” – Verlustausgleich im Konzern). Dass der britisch...